(lat.) 'von Amts Wegen'. Im Strafrecht gibt es Delikte, bei denen die Staatsanwaltschaft immer ermitteln und anklagen muss ('von Amts Wegen'). Es gibt aber auch Delikte, die nur auf Antrag zur Anklage kommen (sogenannte Antragsdelikte). So muss etwa bei einer Beleidigung der Beleidigte selbst einen Strafantrag stellen, damit eine Verurteilung erfo.... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204